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Seibersdorf Academy

Technik - Grundausbildung

Technik - Grundausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten

Beschreibung

Grundausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten hinsichtlich Tätigkeiten mit Strahlengeneratoren und radioaktiven Stoffen zu nichtmedizinischen Zwecken gemäß § 80 und Anlage 18 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung des BGBl. II Nr. 339/2020.

Die erfolgreich absolvierte Grundausbildung ist Voraussetzung für den Besuch einer Speziellen Ausbildung. Zur Anerkennung der Ausbildung durch die Behörde brauchen Strahlenschutzbeauftragte eine Grundausbildung plus eine spezielle Ausbildung.

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Inhalte

Gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 80, Anlage 18C,

unter anderem:

  • Grundlagen der Kernphysik
  • Strahlenquellen einschließlich Prüfstrahler für Dosimeter und Kontaminationsmessgeräte
  • Strahlenschäden, Vorbeugung und Erkennung
  • Dosimetrie einschließlich der Verwendung von Prüfstrahlern
  • Grundlagen des Strahlenschutzes
  • Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Strahlenschutzes
  • Messgeräte einschließlich der Verwendung von Prüfstrahlern
  • Ärztliche und physikalische Kontrolle
  • Strahlenunfälle, Erste Hilfe
  • Übungen: Handhabung von Geräten zur Personen- und Ortsdosisbestimmung einschließlich der Verwendung von Prüfstrahlern

Zielgruppe

Personen, die die Tätigkeit des/r Strahlenschutzbeauftragten bei der Anwendung ionisierender Strahlung für nichtmedizinische Zwecke wahrnehmen wollen.

Voraussetzungen

Keine, jedoch ist für die Tätigkeit als Strahlenschutzbeauftragte/r eine Berufsausbildung gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung, abhängig von Art und Umgang mit den jeweiligen Strahlenquellen, notwendig.

Einheiten:

20

Kurs Zeit

Kursbeginn jeweils um 08:30 Uhr.

Die genauen Zeiten werden rechtzeitig vor Kursbeginn bekannt gegeben.

Ziel

Nach erfolgreich absolvierter Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis der Seibersdorf Academy.

Hinweis

Die Ausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten setzt sich stets aus der Grundausbildung und einer Speziellen Ausbildung zusammen.

Um die Tätigkeiten eines/r Strahlenschutzbeauftragten ausüben zu dürfen, ist eine Berufsausbildung gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung, abhängig von Art und Umgang mit den jeweiligen Strahlenquellen, notwendig.

Laut der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung § 82 sind Strahlenschutzbeauftragte verpflichtet, in Abständen von höchstens 5 Jahren eine, je nach Tätigkeit 4- oder 8-stündige, Fortbildung zu besuchen.

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GT2405
09. - 10. September 2024
€ 1.000,00 ( exkl. MwSt. )
Seibersdorf Academy, Seibersdorf Labor GmbH, 2444 Seibersdorf
GT2406
14. - 15. Oktober 2024
€ 1.000,00 ( exkl. MwSt. )
Seibersdorf Academy, Seibersdorf Labor GmbH, 2444 Seibersdorf
GT2407
18. - 19. November 2024
€ 1.000,00 ( exkl. MwSt. )
Seibersdorf Academy, Seibersdorf Labor GmbH, 2444 Seibersdorf
GT2501
20. - 21. Januar 2025
€ 1.000,00 ( exkl. MwSt. )
Seibersdorf Academy, Seibersdorf Labor GmbH, 2444 Seibersdorf
GT2502
03. - 04. März 2025
€ 1.000,00 ( exkl. MwSt. )
Seibersdorf Academy, Seibersdorf Labor GmbH, 2444 Seibersdorf
GT2503
07. - 08. April 2025
€ 1.000,00 ( exkl. MwSt. )
Seibersdorf Academy, Seibersdorf Labor GmbH, 2444 Seibersdorf
GT2504
12. - 13. Mai 2025
€ 1.000,00 ( exkl. MwSt. )
Seibersdorf Academy, Seibersdorf Labor GmbH, 2444 Seibersdorf
GT2505
08. - 09. September 2025
€ 1.000,00 ( exkl. MwSt. )
Seibersdorf Academy, Seibersdorf Labor GmbH, 2444 Seibersdorf
GT2506
13. - 14. Oktober 2025
€ 1.000,00 ( exkl. MwSt. )
Seibersdorf Academy, Seibersdorf Labor GmbH, 2444 Seibersdorf
GT2507
17. - 18. November 2025
€ 1.000,00 ( exkl. MwSt. )
Seibersdorf Academy, Seibersdorf Labor GmbH, 2444 Seibersdorf
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Die angegebenen Preise sind bis 14.01.2025 gültig und verstehen sich exkl. gesetzlicher Mwst. Sie beinhalten die Teilnahme einer Person an den Kursen, sowie – je nach Kurstyp – die Skripten, Personendosimetrie, Prüfungsgebühr, Ausstellung der Zeugnisse sowie das Mittagessen und Pausengetränke. Eine Unterrichtseinheit entspricht 45 min. Die Seibersdorf Academy behält sich Änderungen im Kursprogramm sowie Druckfehler vor. Die Teilnehmer:innen werden im Falle von Änderungen rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt.

Die gebührenfreie Stornierung ist bis längstens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich vorzunehmen. Innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornogebühr von 20 % und ab dem Tag des Kursbeginns von 100 % des Teilnahmebetrages zu entrichten. Bei Bedarf werden auch Schulungen vor Ort bei Ihnen im Haus durchgeführt. Für Anfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Datenschutz ist uns wichtig. Hier erfahren Sie mehr zu unseren Datenschutzrichtlinien: www.seibersdorf-laboratories.at/datenschutz