Strahlenschutz Anwendende Fachkräfte
Grundausbildung
Strahlenschutzausbildung für anwendende Fachkräfte und die an den praktischen Aspekten medizinisch-radiologischer Verfahren beteiligten Personen gemäß § 9 Abs. 2 MedStrSchV - Grundausbildung.
Die absolvierte Grundausbildung ist Voraussetzung für den Besuch einer Speziellen Ausbildung. Zur Anerkennung der Ausbildung durch die Behörde brauchen anwendende Fachkräfte eine Grundausbildung plus eine Spezielle Ausbildung.
Röntgenaufnahmen
Strahlenschutzausbildung für anwendende Fachkräfte und die an den praktischen Aspekten medizinisch-radiologischer Verfahren beteiligten Personen gemäß § 9 Abs. 2 MedStrSchV - Röntgenaufnahmen.
[Kursvoraussetzung: absolvierte Grundausbildung]
Durchleuchtung
Strahlenschutzausbildung für anwendende Fachkräfte und die an den praktischen Aspekten medizinisch-radiologischer Verfahren beteiligten Personen gemäß § 9 Abs. 2 MedStrSchV - Durchleuchtung.
[Kursvoraussetzung: absolvierte Grundausbildung]
Interventionelle Eingriffe
Strahlenschutzausbildung für anwendende Fachkräfte und die an den praktischen Aspekten medizinisch-radiologischer Verfahren beteiligten Personen gemäß § 9 Abs. 2 MedStrSchV - interventionelle Eingriffe.
[Kursvoraussetzung: absolvierte Grundausbildung]
CT-Untersuchungen und CT-Interventionen
Strahlenschutzausbildung für anwendende Fachkräfte und die an den praktischen Aspekten medizinisch-radiologischer Verfahren beteiligten Personen gemäß § 9 Abs. 2 MedStrSchV - CT - Untersuchungen und CT-Interventionen.
[Kursvoraussetzung: absolvierte Grundausbildung]
Zahnröntgenaufnahmen
Strahlenschutzausbildung für anwendende Fachkräfte und die an den praktischen Aspekten medizinisch-radiologischer Verfahren beteiligten Personen gemäß § 9 Abs. 2 MedStrSchV - Zahnröntgenaufnahmen.
[Kursvoraussetzung: absolvierte Grundausbildung]
Fortbildung
Strahlenschutzfortbildung für anwendende Fachkräfte und die an den praktischen Aspekten medizinisch-radiologischer Verfahren beteiligten Personen gemäß § 9 Abs. 2 MedStrSchV - Fortbildung.
[Diese Fortbildung ist für folgende Berufsgruppen bestimmt: Ärzt:innen, Zahnarztassistent:innen, Radiologietechnolog:innen, Röntgenassistent:innen, medizinisch-technische Fachkräfte]
Die gebührenfreie Stornierung ist bis längstens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich vorzunehmen. Innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornogebühr von 20 % und ab dem Tag des Kursbeginnes sind 100 % des Teilnahmebetrages zu entrichten.