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Hinweis

Zur Anerkennung der Ausbildung durch die Behörde brauchen Strahlenschutzbeauftragte eine Grundausbildung plus eine Spezielle Ausbildung.

Die Spezielle Ausbildung richtet sich nach der Art der Anwendung.

Spezielle Ausbildung







Bei hoch radioaktiven Strahlenquellen für nichtmedizinische Zwecke wird zusätzlich zur Grundausbildung und zur Speziellen Ausbildung hinsichtlich Tätigkeiten mit Strahlengeneratoren und umschlossenen radioaktiven Quellen eine Ergänzende Ausbildung benötigt.