Loading...

Seibersdorf Academy

Strahlenschutz Human/Zahnmedizin

Grundausbildung

Grundausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten für medizinische Expositionen (Röntgeneinrichtungen / Nuklearmedizin / Strahlentherapie) gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 79 und Anlage 18.

Die Ausbildung zum/zur Strahlenschutzbeauftragten setzt sich stets aus der Grundausbildung Human- und Zahnmedizin und einer Speziellen Ausbildung zusammen. Die erfolgreich absolvierte Grundausbildung ist Voraussetzung für den Besuch einer Speziellen Ausbildung.



Röntgendiagnostik

Spezielle Ausbildung für Strahlenschutzbeauftragte hinsichtlich diagnostischer und interventionsradiologischer Verfahren mit Röntgenstrahlung gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 79 und Anlage 18. [Kursvoraussetzung: Erfolgreich absolvierte Grundausbildung]



Nuklearmedizin

Spezielle Ausbildung für Strahlenschutzbeauftragte hinsichtlich diagnostischer und therapeutischer Verfahren mit offenen radioaktiven Stoffen gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 79 und Anlage 18. [Kursvoraussetzung: Erfolgreich absolvierte Grundausbildung]



Strahlentherapie

Spezielle Ausbildung für Strahlenschutzbeauftragte hinsichtlich therapeutischer Verfahren mit ionisierender Strahlung, ausgenommen jener von offenen radioaktiven Stoffen, gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 79 und Anlage 18.

Hinweis: Bei therapeutischer Anwendung offener radioaktiver Stoffe ist der Kurs OM zu absolvieren!

[Kursvoraussetzung: Erfolgreich absolvierte Grundausbildung]



Fortbildungsveranstaltung 4 Std.

Fortbildungsveranstaltung 4-stündig gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 82. Laut Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 82 sind Strahlenschutzbeauftragte verpflichtet, in Abständen von höchstens 5 Jahren eine 4-stündige Fortbildung zu besuchen, wenn sich deren Tätigkeit auf die Ordination eines/r niedergelassenen Arztes/Ärztin oder Zahnarztes/Zahnärztin beschränkt.



Fortbildungsveranstaltung 8 Std.

Fortbildungsveranstaltung 8-stündig gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 82. Laut der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung § 82 sind Strahlenschutzbeauftragte verpflichtet, in Abständen von höchstens 5 Jahren eine 8-stündige Fortbildungsveranstaltung zu besuchen, sofern sich deren Tätigkeit nicht auf die Ordination eines/r niedergelassenen Arztes/Ärztin oder Zahnarztes/Zahnärztin beschränkt.







Die angegebenen Preise verstehen sich exkl. MwSt. und sind bis 14.01.2025 gültig. Die Preise beinhalten, wenn nicht anders angegeben, die Teilnahme an den Kursen, sowie - je nach Kurstyp - die Skripten, Personendosimetrie, Prüfungsgebühr, Ausstellung der Zeugnisse sowie das Mittagessen und Pausengetränke. Eine Kurs-Einheit entspricht 45 Minuten. Die Seibersdorf Academy behält sich Änderungen im Programm sowie Druckfehler vor. Teilnehmende Personen werden im Falle von Änderungen rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt.

Die gebührenfreie Stornierung ist bis längstens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich vorzunehmen. Innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornogebühr von 20 % und ab dem Tag des Kursbeginnes sind 100 % des Teilnahmebetrages zu entrichten.