Strahlenschutz Veterinärmedizin
Grundausbildung
Grundausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten in der Veterinärmedizin für medizinische Expositionen (Röntgeneinrichtungen / Nuklearmedizin / Strahlentherapie) gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 79 und Anlage 18B. Die verpflichtende Strahlenschutzausbildung gemäß AllgStrSchV setzt sich stets aus der Grundausbildung und einer Speziellen Ausbildung zusammen. Die erfolgreich absolvierte Grundausbildung ist Voraussetzung für den Besuch einer Speziellen Ausbildung.
Röntgendiagnostik
Spezielle Ausbildung für Strahlenschutzbeauftragte in der Veterinärmedizin hinsichtlich diagnostischer und interventionsradiologischer Verfahren mit Röntgenstrahlung gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 79 und Anlage 18B. [Kursvoraussetzung: Erfolgreich absolvierte Grundausbildung]
Nuklearmedizin
Spezielle Ausbildung für Strahlenschutzbeauftragte in der Veterinärmedizin hinsichtlich diagnostischer und therapeutischer Verfahren mit offenen radioaktiven Stoffen gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 79 und Anlage 18B. [Kursvoraussetzung: Erfolgreich absolvierte Grundausbildung]
Strahlentherapie
Spezielle Ausbildung für Strahlenschutzbeauftragte in der Veterinärmedizin hinsichtlich therapeutischer Verfahren mit ionisierender Strahlung, ausgenommen jener von offenen radioaktiven Stoffen, gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 79 und Anlage 18B.
Hinweis: Bei therapeutischer Anwendung offener radioaktiver Stoffe ist der Kurs OV zu absolvieren!
[Kursvoraussetzung: Erfolgreich absolvierte Grundausbildung]
Fortbildungsveranstaltung 4 Std.
Fortbildungsveranstaltung 4-stündig gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 82. Laut der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung § 82 sind Strahlenschutzbeauftragte in der Veterinärmedizin verpflichtet, in Abständen von höchstens 5 Jahren, eine 4-stündige Fortbildungsveranstaltung zu besuchen.
Die gebührenfreie Stornierung ist bis längstens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich vorzunehmen. Innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornogebühr von 20 % und ab dem Tag des Kursbeginns von 100 % des Teilnahmebetrages zu entrichten. Bei Bedarf werden auch Schulungen vor Ort bei Ihnen im Haus durchgeführt. Für Anfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Datenschutz ist uns wichtig. Hier erfahren Sie mehr zu unseren Datenschutzrichtlinien: www.seibersdorf-laboratories.at/datenschutz