Veterinärmedizin - Strahlentherapie
Veterinärmedizin - Spezielle Ausbildung für Strahlenschutzbeauftragte
Beschreibung
Spezielle Ausbildung für Strahlenschutzbeauftragte in der Veterinärmedizin hinsichtlich therapeutischer Verfahren mit ionisierender Strahlung, ausgenommen jener von offenen radioaktiven Stoffen, gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 79 und Anlage 18.
Zur Anerkennung der Ausbildung durch die Behörde brauchen Strahlenschutzbeauftragte eine Grundausbildung plus eine Spezielle Ausbildung.
Inhalte
Gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 79, Anlage 18, unter anderem:
- Röntgeneinrichtungen für Therapie
- Sonstige Strahleneinrichtungen für Therapie
- Umschlossene radioaktive Stoffe
- Kalibrierung von Strahlenquellen
- Strahlenexposition von Arzt/Ärztin und sonstigen Personen bei den verschiedenen Behandlungsverfahren
- Ermittlung der Strahlenexposition
- Schutz der Patient/innen bei Therapieverfahren
- Qualitätssicherungsmaßnahmen
- Übungen: Schutzmaßnahmen beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen und sonstigen Strahleneinrichtungen für Therapie sowie beim Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen, Prüfung umschlossener radioaktiver Stoffe auf Dichtheit, Qualitätskontrolle
Zielgruppe
Personen, die die Tätigkeit des Strahlenschutzbeauftragten in der Strahlentherapie wahrnehmen wollen.
Voraussetzungen
Erfolgreich absolvierte Grundausbildung
Einheiten:
15
Kurs Zeit
Kursbeginn jeweils um 08:30 Uhr.
Die genauen Zeiten werden rechtzeitig vor Kursbeginn bekannt gegeben.
Ziel
Nach erfolgreich absolvierter Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis der Seibersdorf Academy.
Diese Ausbildung wird in Kooperation mit klinischen Abteilungen der Strahlentherapie durchgeführt.
Fortbildungspunkte
Die Strahlenschutzkurse der Seibersdorf Academy werden zur Anerkennung von Bildungsstunden bei der Österreichischen Tierärztekammer eingereicht; diese legt die Anzahl der BS/TGD Punkte fest.
Hinweis
Die Ausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten setzt sich stets aus der Grundausbildung und einer Speziellen Ausbildung zusammen.
Um die Tätigkeiten eines/r Strahlenschutzbeauftragten ausüben zu dürfen, ist eine Berufsausbildung gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung, abhängig von Art und Umgang mit den jeweiligen Strahlenquellen, notwendig.
Laut der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung § 82 sind Strahlenschutzbeauftragte verpflichtet, in Abständen von höchstens 5 Jahren, eine 4-stündige Fortbildung zu besuchen.
Datum | Kurs Nummer | Veranstaltungsort | Preis (exkl. MwSt.) | Kurs auswählen |
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14.03.2025 - 15.03.2025 | TV2501 | Seibersdorf Academy, Seibersdorf Labor GmbH, 2444 Seibersdorf und Landesklinikum Wiener Neustadt, Institut für Strahlentherapie und Radioonkologie, Corvinusring 3-5, 2700 Wiener Neustadt | € 1.130,00 | in den Warenkorb |
Die gebührenfreie Stornierung ist bis längstens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich vorzunehmen. Innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornogebühr von 20 % und ab dem Tag des Kursbeginnes sind 100 % des Teilnahmebetrages zu entrichten.