Veterinärmedizin - Grundausbildung
Veterinärmedizin - Ausbildung zum Strahlenschutzbeauftragten
Beschreibung
Grundausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten in der Veterinärmedizin für medizinische Expositionen (Röntgeneinrichtungen / Nuklearmedizin / Strahlentherapie) gemäß § 79 und Anlage 18B der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung des BGBl. II Nr. 339/2020.
Die erfolgreich absolvierte Grundausbildung ist Voraussetzung für den Besuch einer Speziellen Ausbildung. Zur Anerkennung der Ausbildung durch die Behörde brauchen Strahlenschutzbeauftragte eine Grundausbildung plus eine Spezielle Ausbildung.
Inhalte
Gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 79, Anlage 18B, unter anderem:
- Grundlagen der Kernphysik einschließlich der Physik ionisierender Strahlen
- Strahlenquellen
- Grundlagen der Strahlenbiologie
- Strahlenschäden, Vorbeugung und Erkennung
- Dosimetrie
- Grundlagen des Strahlenschutzes
- Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Strahlenschutzes
- Messgeräte
- Ärztliche und physikalische Kontrolle
- Strahlenunfälle, Erste Hilfe
- Übungen: Handhabung von Geräten zur Personen- und Ortsdosisbestimmung
einschließlich der Verwendung von Prüfstrahlern
Zielgruppe
Personen, die die Tätigkeit des/r Strahlenschutzbeauftragten bei der Anwendung ionisierender Strahlung in der Veterinärmedizin wahrnehmen wollen.
Voraussetzungen
Keine, jedoch ist für die Tätigkeit als Strahlenschutzbeauftragte/r eine Berufsausbildung gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung, abhängig von Art und Umgang mit den jeweiligen Strahlenquellen, notwendig.
Einheiten:
26
Kurs Zeit
Kursbeginn jeweils um 08:30 Uhr.
Die genauen Zeiten werden rechtzeitig vor Kursbeginn bekannt gegeben.
Ziel
Nach erfolgreich absolvierter Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis der Seibersdorf Academy.
Fortbildungspunkte
Die Strahlenschutzkurse der Seibersdorf Academy werden zur Anerkennung von Bildungsstunden bei der Österreichischen Tierärztekammer eingereicht, diese legt die Anzahl der BS/TGD Punkte fest.
Hinweis
Die Ausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten setzt sich stets aus der Grundausbildung und einer Speziellen Ausbildung zusammen.
Um die Tätigkeiten eines/r Strahlenschutzbeauftragten ausüben zu dürfen, ist eine Berufsausbildung gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung, abhängig von Art und Umgang mit den jeweiligen Strahlenquellen, notwendig.
Laut der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung § 82 sind Strahlenschutzbeauftragte in der Veterinärmedizin verpflichtet, in Abständen von höchstens 5 Jahren, eine 4-stündige Fortbildung zu besuchen.
Die gebührenfreie Stornierung ist bis längstens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich vorzunehmen. Innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornogebühr von 20 % und ab dem Tag des Kursbeginns von 100 % des Teilnahmebetrages zu entrichten. Bei Bedarf werden auch Schulungen vor Ort bei Ihnen im Haus durchgeführt. Für Anfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Datenschutz ist uns wichtig. Hier erfahren Sie mehr zu unseren Datenschutzrichtlinien: www.seibersdorf-laboratories.at/datenschutz