Technik - Strahlengeneratoren und umschlossene radioaktive Quellen
Technik - Spezielle Ausbildung zum Strahlenschutzbeauftragten
Beschreibung
Spezielle Ausbildung für Strahlenschutzbeauftragte hinsichtlich Tätigkeiten mit Strahlengeneratoren (z.B. Industrieröntgenanlagen) und umschlossenen radioaktiven Quellen zu nichtmedizinischen Zwecken gemäß § 80 und Anlage 18 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung des BGBl. II Nr. 339/2020.
Zur Anerkennung der Ausbildung durch die Behörde brauchen Strahlenschutzbeauftragte eine Grundausbildung plus eine spezielle Ausbildung.
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Inhalte
Gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 80, Anlage 18C, unter anderem:
- Einrichtungen zur zerstörungsfreien Werkstoffprüfung / Materialanalyse
- Messeinrichtungen für Dicke, Dichte und Flächengewicht
- Füllstandsanzeiger
- Elektronenstrahl-Schweißgeräte und -Verdampfer
- Sonstige Strahlenquellen
- Strahlenexposition von Personen
- Schutzmaßnahmen
- Qualitätssicherungsmaßnahmen
- Übungen: Schutzmaßnahmen beim Betrieb von Strahleneinrichtungen und beim Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen, Qualitätskontrolle einschließlich der Verwendung von Prüfstrahlern
Zielgruppe
Personen, die die Tätigkeit des/r Strahlenschutzbeauftragten bei der Anwendung umschlossener radioaktiver Stoffe und Röntgenanlagen für nichtmedizinische Zwecke wahrnehmen wollen.
Voraussetzungen
Erfolgreich absolvierte Grundausbildung
Einheiten:
16
Kurs Zeit
Kursbeginn jeweils um 08:30 Uhr.
Die genauen Zeiten werden rechtzeitig vor Kursbeginn bekannt gegeben.
Ziel
Nach erfolgreich absolvierter Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis der Seibersdorf Academy.
Hinweis
Die Ausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten setzt sich stets aus der Grundausbildung und einer Speziellen Ausbildung zusammen.
Um die Tätigkeiten eines/r Strahlenschutzbeauftragten ausüben zu dürfen, ist eine Berufsausbildung gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung, abhängig von Art und Umgang mit den jeweiligen Strahlenquellen, notwendig.
Laut der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung § 82 sind Strahlenschutzbeauftragte verpflichtet, in Abständen von höchstens 5 Jahren eine, je nach Tätigkeit 4- oder 8-stündige, Fortbildung zu besuchen.
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Die gebührenfreie Stornierung ist bis längstens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich vorzunehmen. Innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornogebühr von 20 % und ab dem Tag des Kursbeginns von 100 % des Teilnahmebetrages zu entrichten. Bei Bedarf werden auch Schulungen vor Ort bei Ihnen im Haus durchgeführt. Für Anfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Datenschutz ist uns wichtig. Hier erfahren Sie mehr zu unseren Datenschutzrichtlinien: www.seibersdorf-laboratories.at/datenschutz