Human- und Zahnmedizin - Strahlentherapie
Human- und Zahnmedizin - Spezielle Ausbildung zum Strahlenschutzbeauftragten
Beschreibung
Spezielle Ausbildung für Strahlenschutzbeauftragte hinsichtlich therapeutischer Verfahren mit ionisierender Strahlung, ausgenommen jener von offenen radioaktiven Stoffen, gemäß § 79 und Anlage 18 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung des BGBl. II Nr. 339/2020.
Hinweis: Bei therapeutischer Anwendung offener radioaktiver Stoffe ist der Kurs OM zu absolvieren!
Zur Anerkennung der Ausbildung durch die Behörde brauchen Strahlenschutzbeauftragte eine Grundausbildung plus eine spezielle Ausbildung.
Inhalte
Gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 79, Anlage 18, unter anderem:
- Röntgeneinrichtungen für Therapie
- Sonstige Strahleneinrichtungen für Therapie
- Umschlossene radioaktive Stoffe
- Kalibrierung von Strahlenquellen
- Strahlenexposition von Arzt/Ärztin und sonstigen Personen bei den verschiedenen Behandlungsverfahren
- Ermittlung der Strahlenexposition
- Schutz des Patienten bei Therapieverfahren
- Qualitätssicherungsmaßnahmen
- Übungen: Schutzmaßnahmen beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen und sonstigen Strahleneinrichtungen für Therapie sowie beim Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen, Prüfung umschlossener radioaktiver Stoffe auf Dichtheit, Qualitätskontrolle
Zielgruppe
Personen, die die Tätigkeit des/r Strahlenschutzbeauftragten in der Strahlentherapie wahrnehmen wollen.
Voraussetzungen
Erfolgreich absolvierte Grundausbildung
Einheiten:
15
Kurs Zeit
Kursbeginn jeweils um 08:30 Uhr.
Die genauen Zeiten werden rechtzeitig vor Kursbeginn bekannt gegeben.
Ziel
Nach erfolgreich absolvierter Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis der Seibersdorf Academy.
Fortbildungspunkte
Die Strahlenschutzkurse der Seibersdorf Academy werden zur Approbation als Fortbildung bei der österreichischen Akademie der Ärzte eingereicht, diese legt die Anzahl der DFP-Punkte fest.
Hinweis
Die Ausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten setzt sich stets aus der Grundausbildung und einer Speziellen Ausbildung zusammen.
Um die Tätigkeiten eines/r Strahlenschutzbeauftragten ausüben zu dürfen, ist eine Berufsausbildung gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung, abhängig von Art und Umgang mit den jeweiligen Strahlenquellen, notwendig.
Laut der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung § 82 sind Strahlenschutzbeauftragte verpflichtet, in Abständen von höchstens 5 Jahren eine, je nach Tätigkeit 4- oder 8-stündige, Fortbildung zu besuchen.
Die gebührenfreie Stornierung ist bis längstens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich vorzunehmen. Innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornogebühr von 20 % und ab dem Tag des Kursbeginns von 100 % des Teilnahmebetrages zu entrichten. Bei Bedarf werden auch Schulungen vor Ort bei Ihnen im Haus durchgeführt. Für Anfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Datenschutz ist uns wichtig. Hier erfahren Sie mehr zu unseren Datenschutzrichtlinien: www.seibersdorf-laboratories.at/datenschutz