Human- und Zahnmedizin - Nuklearmedizin
Human- und Zahnmedizin - Spezielle Ausbildung für Strahlenschutzbeauftragte
Beschreibung
Spezielle Ausbildung für Strahlenschutzbeauftragte hinsichtlich diagnostischer und therapeutischer Verfahren mit offenen radioaktiven Stoffen gemäß § 79 und Anlage 18 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung des BGBl. II Nr. 339/2020.
Zur Anerkennung der Ausbildung durch die Behörde brauchen Strahlenschutzbeauftragte eine Grundausbildung plus eine spezielle Ausbildung.
Inhalte
Gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 79, Anlage 18, unter anderem:
- Einrichtungen für den Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen
- Strahlenexposition von Arzt/Ärztin und sonstigen Personen bei den verschiedenen
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren (insbesondere Patient/innen) - Ermittlung der Strahlenexposition
- Schutzmaßnahmen bei Arbeiten mit offenen radioaktiven Stoffen
- Kontamination und Dekontaminierungsmaßnahmen
- Sammlung, temporäre Lagerung und Beseitigung radioaktiver Abfälle
- Strahlenunfälle durch äußere Kontamination oder durch Inkorporation, Erste Hilfe
- Ganzkörpermessungen und Ausscheidungsanalysen
- Schutz der Patient/innen
- Qualitätssicherungsmaßnahmen
- Übungen: Schutzmaßnahmen beim Umgang mit offenen radioaktiven
Stoffen, Nachweis von Kontamination, Dekontaminierung, Qualitätskontrolle
Zielgruppe
Personen, die die Tätigkeit des/r Strahlenschutzbeauftragten in der Nuklearmedizin wahrnehmen wollen.
Voraussetzungen
Erfolgreich absolvierte Grundausbildung
Einheiten:
16
Kurs Zeit
Kursbeginn jeweils um 08:30 Uhr.
Die genauen Zeiten werden rechtzeitig vor Kursbeginn bekannt gegeben.
Ziel
Nach erfolgreich absolvierter Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis der Seibersdorf Academy.
Fortbildungspunkte
Die Strahlenschutzkurse der Seibersdorf Academy werden zur Approbation als Fortbildung bei der österreichischen Akademie der Ärzte eingereicht, diese legt die Anzahl der DFP-Punkte fest.
Hinweis
Die Ausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten setzt sich stets aus der Grundausbildung und einer Speziellen Ausbildung zusammen.
Um die Tätigkeiten eines/r Strahlenschutzbeauftragten ausüben zu dürfen, ist eine Berufsausbildung gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung, abhängig von Art und Umgang mit den jeweiligen Strahlenquellen, notwendig.
Laut der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung § 82 sind Strahlenschutzbeauftragte verpflichtet, in Abständen von höchstens 5 Jahren eine, je nach Tätigkeit 4- oder 8-stündige, Fortbildung zu besuchen.
Die gebührenfreie Stornierung ist bis längstens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich vorzunehmen. Innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornogebühr von 20 % und ab dem Tag des Kursbeginns von 100 % des Teilnahmebetrages zu entrichten. Bei Bedarf werden auch Schulungen vor Ort bei Ihnen im Haus durchgeführt. Für Anfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Datenschutz ist uns wichtig. Hier erfahren Sie mehr zu unseren Datenschutzrichtlinien: www.seibersdorf-laboratories.at/datenschutz