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Seibersdorf Academy

Human- und Zahnmedizin - Nuklearmedizin

Human- und Zahnmedizin - Spezielle Ausbildung für Strahlenschutzbeauftragte

Beschreibung

Spezielle Ausbildung für Strahlenschutzbeauftragte hinsichtlich diagnostischer und therapeutischer Verfahren mit offenen radioaktiven Stoffen gemäß § 79 und Anlage 18 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung des BGBl. II Nr. 339/2020.

Zur Anerkennung der Ausbildung durch die Behörde brauchen Strahlenschutzbeauftragte eine Grundausbildung plus eine spezielle Ausbildung.

 

Inhalte

Gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 79, Anlage 18, unter anderem:

  • Einrichtungen für den Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen
  • Strahlenexposition von Arzt/Ärztin und sonstigen Personen bei den verschiedenen
      Untersuchungs- und Behandlungsverfahren (insbesondere Patient/innen)
  • Ermittlung der Strahlenexposition
  • Schutzmaßnahmen bei Arbeiten mit offenen radioaktiven Stoffen
  • Kontamination und Dekontaminierungsmaßnahmen
  • Sammlung, temporäre Lagerung und Beseitigung radioaktiver Abfälle
  • Strahlenunfälle durch äußere Kontamination oder durch Inkorporation, Erste Hilfe
  • Ganzkörpermessungen und Ausscheidungsanalysen
  • Schutz der Patient/innen
  • Qualitätssicherungsmaßnahmen
  • Übungen: Schutzmaßnahmen beim Umgang mit offenen radioaktiven
      Stoffen, Nachweis von Kontamination, Dekontaminierung, Qualitätskontrolle

Zielgruppe

Personen, die die Tätigkeit des/r Strahlenschutzbeauftragten in der Nuklearmedizin wahrnehmen wollen.

Voraussetzungen

Erfolgreich absolvierte Grundausbildung

Einheiten:

16

Kurs Zeit

Kursbeginn jeweils um 08:30 Uhr.

Die genauen Zeiten werden rechtzeitig vor Kursbeginn bekannt gegeben.

Ziel

Nach erfolgreich absolvierter Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis der Seibersdorf Academy.

Fortbildungspunkte

Die Strahlenschutzkurse der Seibersdorf Academy werden zur Approbation als Fortbildung bei der österreichischen Akademie der Ärzte eingereicht, diese legt die Anzahl der DFP-Punkte fest.

Hinweis

Die Ausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten setzt sich stets aus der Grundausbildung und einer Speziellen Ausbildung zusammen.

Um die Tätigkeiten eines/r Strahlenschutzbeauftragten ausüben zu dürfen, ist eine Berufsausbildung gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung, abhängig von Art und Umgang mit den jeweiligen Strahlenquellen, notwendig.

Laut der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung § 82 sind Strahlenschutzbeauftragte verpflichtet, in Abständen von höchstens 5 Jahren eine, je nach Tätigkeit 4- oder 8-stündige, Fortbildung zu besuchen.

OM2501
26. - 27. Mai 2025
€ 860,00 ( exkl. MwSt. )
Seibersdorf Academy, Seibersdorf Labor GmbH, 2444 Seibersdorf
OM2502
01. - 02. Dezember 2025
€ 860,00 ( exkl. MwSt. )
Seibersdorf Academy, Seibersdorf Labor GmbH, 2444 Seibersdorf
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Die angegebenen Preise sind bis 14.01.2025 gültig und verstehen sich exkl. gesetzlicher Mwst. Sie beinhalten die Teilnahme einer Person an den Kursen, sowie – je nach Kurstyp – die Skripten, Personendosimetrie, Prüfungsgebühr, Ausstellung der Zeugnisse sowie das Mittagessen und Pausengetränke. Eine Unterrichtseinheit entspricht 45 min. Die Seibersdorf Academy behält sich Änderungen im Kursprogramm sowie Druckfehler vor. Die Teilnehmer:innen werden im Falle von Änderungen rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt.

Die gebührenfreie Stornierung ist bis längstens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich vorzunehmen. Innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornogebühr von 20 % und ab dem Tag des Kursbeginns von 100 % des Teilnahmebetrages zu entrichten. Bei Bedarf werden auch Schulungen vor Ort bei Ihnen im Haus durchgeführt. Für Anfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Datenschutz ist uns wichtig. Hier erfahren Sie mehr zu unseren Datenschutzrichtlinien: www.seibersdorf-laboratories.at/datenschutz