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Seibersdorf Academy

Human- und Zahnmedizin - Grundausbildung

Human- und Zahnmedizin - Ausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten

Beschreibung

Grundausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten für medizinische Expositionen (Röntgeneinrichtungen / Nuklearmedizin / Strahlentherapie) gemäß § 79 und Anlage 18 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung des BGBl. II Nr. 339/2020.

Die erfolgreich absolvierte Grundausbildung ist Voraussetzung für den Besuch einer Speziellen Ausbildung. Zur Anerkennung der Ausbildung durch die Behörde brauchen Strahlenschutzbeauftragte eine Grundausbildung plus eine spezielle Ausbildung.

Inhalte

Gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 79, Anlage 18, unter anderem:

  • Grundlagen der Kernphysik einschließlich der Physik ionisierender Strahlen
  • Strahlenquellen
  • Grundlagen der Strahlenbiologie
  • Strahlenschäden, Vorbeugung und Erkennung
  • Dosimetrie
  • Grundlagen des Strahlenschutzes
  • Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Strahlenschutzes
  • Messgeräte
  • Ärztliche und physikalische Kontrolle
  • Strahlenunfälle, Erste Hilfe
  • Übungen: Handhabung von Geräten zur Personen- und Ortsdosisbestimmung
      einschließlich der Verwendung von Prüfstrahlern

Zielgruppe

Personen, die die Tätigkeit des/r Strahlenschutzbeauftragten bei medizinischen Anwendung von ionisierender Strahlung wahrnehmen wollen.

Voraussetzungen

Keine, jedoch ist für die Tätigkeit als Strahlenschutzbeauftragte/r eine Berufsausbildung gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung, abhängig von Art und Umgang mit den jeweiligen Strahlenquellen, notwendig.

Einheiten:

26

Kurs Zeit

Kursbeginn jeweils um 08:30 Uhr.

Die genauen Zeiten werden rechtzeitig vor Kursbeginn bekannt gegeben.

Ziel

Nach erfolgreich absolvierter Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis der Seibersdorf Academy.

Fortbildungspunkte

Die Strahlenschutzkurse der Seibersdorf Academy werden zur Approbation als Fortbildung bei der österreichischen Akademie der Ärzte eingereicht, diese legt die Anzahl der DFP-Punkte fest.

 

Hinweis

Die Ausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten setzt sich stets aus der Grundausbildung und einer Speziellen Ausbildung zusammen.

Um die Tätigkeiten eines/r Strahlenschutzbeauftragten ausüben zu dürfen, ist eine Berufsausbildung gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung, abhängig von Art und Umgang mit den jeweiligen Strahlenquellen, notwendig.

Laut der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung § 82 sind Strahlenschutzbeauftragte verpflichtet, in Abständen von höchstens 5 Jahren eine, je nach Tätigkeit 4- oder 8-stündige, Fortbildung zu besuchen.

Datum Kurs Nummer Veranstaltungsort Preis (exkl. MwSt.) Kurs auswählen
17.06.2024 - 19.06.2024 GM2402 Seibersdorf Academy, Seibersdorf Labor GmbH, 2444 Seibersdorf € 960,00 in den Warenkorb
16.09.2024 - 18.09.2024 GM2403 Seibersdorf Academy, Seibersdorf Labor GmbH, 2444 Seibersdorf € 960,00 in den Warenkorb
25.11.2024 - 27.11.2024 GM2404 Seibersdorf Academy, Seibersdorf Labor GmbH, 2444 Seibersdorf € 960,00 in den Warenkorb
24.03.2025 - 26.03.2025 GM2501 Seibersdorf Academy, Seibersdorf Labor GmbH, 2444 Seibersdorf € 960,00 in den Warenkorb
19.05.2025 - 21.05.2025 GM2502 Seibersdorf Academy, Seibersdorf Labor GmbH, 2444 Seibersdorf € 960,00 in den Warenkorb
15.09.2025 - 17.09.2025 GM2503 Seibersdorf Academy, Seibersdorf Labor GmbH, 2444 Seibersdorf € 960,00 in den Warenkorb
24.11.2025 - 26.11.2025 GM2504 Seibersdorf Academy, Seibersdorf Labor GmbH, 2444 Seibersdorf € 960,00 in den Warenkorb
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Die angegebenen Preise verstehen sich exkl. MwSt. und sind bis 14.01.2025 gültig. Die Preise beinhalten, wenn nicht anders angegeben, die Teilnahme an den Kursen, sowie - je nach Kurstyp - die Skripten, Personendosimetrie, Prüfungsgebühr, Ausstellung der Zeugnisse sowie das Mittagessen und Pausengetränke. Eine Kurs-Einheit entspricht 45 Minuten. Die Seibersdorf Academy behält sich Änderungen im Programm sowie Druckfehler vor. Teilnehmende Personen werden im Falle von Änderungen rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt.

Die gebührenfreie Stornierung ist bis längstens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich vorzunehmen. Innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornogebühr von 20 % und ab dem Tag des Kursbeginnes sind 100 % des Teilnahmebetrages zu entrichten.